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Steuerpolitik der Bundesregierung entlastet Familien

Zur Kritik der Familienverbände an der Steuer- und Familienpolitik der Bundesregierung erklärt die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:

Die Bundesregierung entlastet mit ihrer Steuer- und Familienpolitik die Familien nachhaltig. Die Familienverbände ziehen das in Zweifel. Deshalb an dieser Stelle einige Fakten:
Im Vergleich zu 1998 wird eine vierköpfige Familie mit durchschnittlichem Brutto-Einkommen von 60.000 Mark im Jahr 2000 um rund 2.200 DM durch höheres Kindergeld und Steuerentlastung besser gestellt. Das ist die Leistungsbilanz der Bundesregierung. Bis zum Jahr 2005 soll die Entlastung für die Beispiel-Familie nach unseren Plänen auf mindestens 4.340 Mark ansteigen. Mit dem Familienförderungsgesetz wird die Familienförderung insbesondere für viele einkommensschwache Familien ausgebaut. Das Kindergeld setzt sich aus einem Steueranteil und einem Förderanteil zusammen. Weil wir Grundfreibetrag und Kindergeld deutlich erhöhen sowie den Eingangssteuersatz absenken, steigt tendenziell der Anteil der Familienförderung durch das Kindergeld. Als Beispiel soll hier ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 30.000 Mark von verheirateten Eltern verwendet werden. 1998 noch machte die Familienförderung durch die Steuervergütung Kindergeld monatlich 68 Mark aus, im Jahr 2000 sind es bereits 73,80 Mark, im Jahr 2001 wird der Förderanteil bei knapp 100 Mark pro Monat liegen.
Die Forderung des Deutschen Familienverbandes nach einem einheitlichen Kindergeld in Höhe von 520 Mark pro Monat ist nicht nur aus finanzpolitischen Gründen fragwürdig. Der genannte Betrag orientiert sich an einem Spitzensteuersatz von 48,5 Prozent. Die SPD-geführte Bundesregierung will den Spitzensteuersatz mittelfristig auf 45 Prozent senken. Demnach ergäbe sich ein deutlich geringerer Wert für das Kindergeld-Modell des Familienverbandes, es sei denn man wolle in Kauf nehmen, dass auch Spitzenverdiener über die verfassungsrechtliche Steuerentlastung hinaus Familienförderung erhalten. Die SPD will das nicht.
Mit der ökologischen Steuerreform werden Familien allenfalls in geringem Maße belastet. Der Verteuerung der Energiepreise durch die Ökosteuer steht eine entsprechende Senkung der Rentenbeiträge gegenüber. Unterschiedliche Berechnungen belegen - je nach Verbrauchsverhalten und Monatseinkommen - per Saldo eine durchschnittliche Familien-Belastung zwischen einer und vier Mark pro Monat. Die Preisentwicklung bei Strom und Telekommunikation macht dies mehr als wett.
Die Einnahmen aus der Ökosteuer werden übrigens unter anderem dazu verwendet den Bundeszuschuss für die verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rente zu finanzieren, die sonst von den Beitragszahlern getragen werden müsste.
Das Bundesfinanzministerium hat darüber hinaus inzwischen auf der Basis der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Berechnungsmethode aktuelle Zahlen vorgelegt, wie sich das steuerfrei zu stellende Existenzminimum für Kinder entwickelt. Daraus geht hervor, dass im Jahr 2001 trotz höherer Haushaltskosten durch die Ökosteuer das sächliche Existenzminimum bei 6.768 Mark im Jahr liegen wird. Der Kinderfreibetrag von 6.912 DM reicht demnach aus, die verfassungsrechtlich gebotene Steuerfreistellung zu gewährleisten.
 
  SPD Oppenau c/o Volker.Heicappell SPD
 


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Volker Heicappell
last updated: 13.02.2000